Corona

 

Hygienekonzept der Kreisverkehrswacht Hohenlohe e.V.

 

Es ist das primäre Ziel der Kreisverkehrswacht, soweit gesetzlich zulässig, Veranstaltungen wie z.B. das „Verkehrstraining für Fahranfänger, Infostände und die Hauptversammlung auch unter Bedingungen, die durch die Corona-Pandemie bestehen, ordnungsgemäß durchzuführen. 

 

Bei der Entscheidung für die Durchführung jeder Veranstaltung gilt ein strenger Maßstab.

 

Die Bestimmungen der Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.

 

Bei Präsenzveranstaltungen hat die Beachtung konkreter Infektions- und Hygieneschutzbestimmungen oberste Priorität. Des Weiteren sind klare Verhaltensregeln, wie z.B. das Einhalten der Abstandsregel oder das Tragen einer  Mund-/-Nasenschutzmaske, sofern die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, unabdingbares Gebot.

 

Die organisatorischen Maßnahmen sollen die Teilnehmer, die Anzahl der Teilnehmer, die Dauer der Veranstaltung wie auch die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. 

 

Allgemeine Hygienevorschriften

 

Im Vorfeld der Anreise hat jeder Teilnehmer/in sowie alle mit der Durchführung einer Veranstaltung betrauten Personen ihren eigenen Gesundheitszustand auf Symptome einer Covid 19-Erkrankung zu überprüfen. Im Verdachtsfall die Veranstaltung nicht besuchen und hierüber unbedingt den Veranstalter informieren. 

 

Ein generelles Teilnahmeverbot besteht für Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind oder sie Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Körpertemperatur aufweisen.

 

Werden während der Veranstaltung erregertypische Krankheitssymptome festgestellt, hat der/die Betroffene dies umgehend der mit der Durchführung beauftragten Person mitzuteilen. Eine weitere Teilnahme ist ausgeschlossen. Ein Arztbesuch wird empfohlen.

 

 

Die Hygienestandards werden ständig angepasst:

 

Sicherstellung der erforderlichen Handhygiene durch Aufstellen von Desinfektionsspendern

Husten und Niesen nur personenabgewandt in die Armbeuge

Verzicht auf das Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Körperkontakt

 

Durchführungsregeln beim Verkehrstraining:

 

Das Radfahrtraining wird durch strenge Einhaltung der Vorschriften der Corona-Verordnungslage und des Infektionsschutzgesetzes anhand der Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen eingehalten.

 

Die ganze Veranstaltung findet unter freiem Himmel auf sehr weitläufigen Verkehrsübungsplätzen statt.

Die Anzahl der Kinder wird auf maximal 12 begrenzt, wodurch ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. - Personen, bei denen nur der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht (z.B. Erkältungszeichen) dürfen das Übungsgelände nicht betreten.

 

Zur Wahrung des Abstands werden Wartebereiche eingerichtet.

 

Bei zwei aufeinanderfolgenden Trainings am selben Tag wird ausreichend Zeit veranschlagt, damit sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beiden Veranstaltungen nicht begegnen.

 

Vor jeder Neubenutzung wird eine Desinfektion der Übungsfahrräder durchgeführt.

Die Namen aller Besucher des Übungsgeländes werden erhoben.

 

Alle Personen auf dem Übungsgelände müssen einen Mundschutz mitführen, falls zwingende Umstände es erfordern, dass Mindestabstände unterschritten werden müssen.

 

Die Pausen, der Gang zur Toilette und andere Bewegungsanlässe sind durch geeignete Festlegungen zu entzerren, so dass möglichst wenig Körperkontakt zueinander besteht und die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa die Abstandsregel, eingehalten werden können.

 

Vor jedem Verkehrstraining wird vom Moderator auf die aktuellen Hygienestandards und Durchführungsbestimmungen hingewiesen. 

 

Allgemeine Schutzmaßnahmen der deutschen Verkehrswacht
Allgemeine Schutzmaßnahmen der deutschen Verkehrswacht